Neues vom Dezember: |
| Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen |
| vom: 30.12.2016 |
| Für die Vergütung dieser Leistungen können Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Diese betragen für
- Haushaltsnahe Beschäftigungen im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses: die Steuervergünstigung beträgt 20 % aber höchstens EUR 510 pro Jahr
- Für haushaltsnahe Dienstleistungen, die im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder von professionellen Dienstleistern erbracht werden sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen beträgt die Steuerentlastung 20 % aber höchstens EUR 4.000 pro Jahr
- Für Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) beläuft sich die Steuerermäßigung auf 20 % höchstens je-doch EUR 1.200.
Allen gemeinsam ist, dass die Leistungen in einem Haushalt erbracht werden müssen. Weitere Voraussetzung ist die unbare Zahlung auf ein Konto des Leis-tungserbringers.
Die Übersicht der Leistungen, für die die Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können, kann bei mir per Mail angefordert werden.
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