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“Aktuelle Informationen”

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11.12.2024 14:04:49 11.12.2024 14:04:49
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Neues vom Dezember:
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
vom: 30.12.2016
Für die Vergütung dieser Leistungen können Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden. Diese betragen für - Haushaltsnahe Beschäftigungen im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses: die Steuervergünstigung beträgt 20 % aber höchstens EUR 510 pro Jahr - Für haushaltsnahe Dienstleistungen, die im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder von professionellen Dienstleistern erbracht werden sowie für Pflege- und Betreuungsleistungen beträgt die Steuerentlastung 20 % aber höchstens EUR 4.000 pro Jahr - Für Handwerkerleistungen (Renovierung, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen) beläuft sich die Steuerermäßigung auf 20 % höchstens je-doch EUR 1.200. Allen gemeinsam ist, dass die Leistungen in einem Haushalt erbracht werden müssen. Weitere Voraussetzung ist die unbare Zahlung auf ein Konto des Leis-tungserbringers. Die Übersicht der Leistungen, für die die Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können, kann bei mir per Mail angefordert werden.
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